{"id":2185,"date":"2026-07-18T09:36:21","date_gmt":"2026-07-18T07:36:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hotrod-tour.at\/agb\/"},"modified":"2026-07-18T09:36:21","modified_gmt":"2026-07-18T07:36:21","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.hotrod-tour.at\/de\/agb\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)"},"content":{"rendered":"\t<style>\n\t.hotrod-legal *,.hotrod-legal *::before,.hotrod-legal *::after{box-sizing:border-box;}\n\t.hotrod-legal{\n\t  --or:#FF6B00;--or-d:#E65F00;--jet:#0B0B0C;--asph:#141416;--asph2:#1B1B1F;--line:#2A2A2E;--on:#F4F2EF;--mut:#A8A29A;--white:#fff;\n\t  --fd:\"Oswald\",\"Arial Narrow\",sans-serif;--fb:\"Inter\",system-ui,sans-serif;\n\t  --bg:var(--jet);--surf:var(--asph);--surf2:var(--asph2);--bd:var(--line);--tx:var(--on);--mu:var(--mut);--hd:#fff;\n\t  background:var(--bg);color:var(--tx);font-family:var(--fb);font-size:1.7rem;line-height:1.65;-webkit-font-smoothing:antialiased;position:relative;overflow-x:hidden;\n\t}\n\thtml.theme-light .hotrod-legal{--bg:#fff;--surf:#fff;--surf2:#F5F5F5;--bd:#E2E2E2;--tx:#222;--mu:#555;--hd:#111;}\n\t.hotrod-legal h1,.hotrod-legal h2,.hotrod-legal h3{font-family:var(--fd);margin:0;text-transform:uppercase;letter-spacing:-.01em;line-height:1.02;font-weight:700;color:var(--hd);}\n\t.hotrod-legal p{margin:0;}\n\t.hotrod-legal a{color:var(--or);text-decoration:none;border-bottom:1px solid transparent;transition:border-color .15s;}\n\t.hotrod-legal a:hover{border-bottom-color:var(--or);}\n\t.hotrod-legal img{max-width:100%;display:block;}\n\t.hotrod-legal :focus-visible{outline:2px solid var(--or);outline-offset:2px;}\n\t.hotrod-legal .lg-wrap{max-width:none;margin-inline:0;padding-inline:0;}\n\t.hotrod-legal .lg-top{position:relative;padding:clamp(5rem,4rem + 5vw,9rem) 0 clamp(3rem,2rem + 2vw,4.4rem);border-bottom:1px solid var(--bd);}\n\t.hotrod-legal .lg-top::after{content:\"\";position:absolute;left:0;right:0;bottom:-1px;height:6px;background:repeating-linear-gradient(115deg,var(--or) 0 14px,transparent 14px 26px);}\n\t.hotrod-legal .lg-eyebrow{display:inline-flex;align-items:center;gap:.9rem;font-family:var(--fd);font-weight:600;font-size:1.3rem;letter-spacing:.2em;text-transform:uppercase;color:var(--or);margin-bottom:1.4rem;}\n\t.hotrod-legal .lg-eyebrow::before{content:\"\";width:26px;height:2px;background:var(--or);}\n\t.hotrod-legal .lg-title{font-size:clamp(3.6rem,2.4rem + 4vw,6rem);}\n\t.hotrod-legal .lg-meta{margin-top:1.4rem;font-family:var(--fd);font-size:1.3rem;letter-spacing:.08em;text-transform:uppercase;color:var(--mu);}\n\t.hotrod-legal .lg-main{padding:clamp(3.4rem,2.4rem + 3vw,6rem) 0 clamp(5rem,4rem + 4vw,8rem);}\n\t.hotrod-legal .lg-prose{max-width:86rem;display:flex;flex-direction:column;gap:clamp(2.6rem,2rem + 1.4vw,3.8rem);}\n\t.hotrod-legal .lg-sec{display:flex;flex-direction:column;gap:1.1rem;}\n\t.hotrod-legal .lg-sec h2{font-size:clamp(2rem,1.6rem + 1vw,2.6rem);font-weight:600;padding-bottom:.9rem;border-bottom:1px solid var(--bd);}\n\t.hotrod-legal .lg-sec h3{font-size:1.7rem;font-weight:600;letter-spacing:.01em;margin-top:.8rem;color:var(--hd);}\n\t.hotrod-legal .lg-sec p{color:var(--mu);font-size:1.6rem;line-height:1.7;max-width:74ch;}\n\t.hotrod-legal .lg-list{list-style:none;margin:.4rem 0 0;padding:0;display:flex;flex-direction:column;gap:.7rem;}\n\t.hotrod-legal .lg-list li{position:relative;padding-left:2.2rem;color:var(--mu);font-size:1.6rem;line-height:1.6;max-width:74ch;}\n\t.hotrod-legal .lg-list li::before{content:\"\";position:absolute;left:0;top:.85rem;width:.8rem;height:.8rem;background:var(--or);}\n\t.hotrod-legal .lg-contact{background:var(--surf2);border:1px solid var(--bd);border-left:4px solid var(--or);padding:2rem 2.2rem;display:flex;flex-direction:column;gap:.35rem;max-width:52rem;}\n\t.hotrod-legal .lg-contact .n{font-family:var(--fd);font-weight:600;font-size:1.9rem;text-transform:uppercase;color:var(--hd);margin-bottom:.4rem;}\n\t.hotrod-legal .lg-contact span{color:var(--mu);font-size:1.55rem;}\n\t.hotrod-legal .lg-contact a{font-size:1.55rem;}\n\t<\/style><div class=\"hotrod-legal\"><section class=\"lg-top\"><div class=\"lg-wrap\"><span class=\"lg-eyebrow\">Rechtliches \u00b7 Mietbedingungen<\/span><h1 class=\"lg-title\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1><p class=\"lg-meta\">AGB \u00b7 HRTours GmbH, Wien<\/p><\/div><\/section><main class=\"lg-main\"><div class=\"lg-wrap\"><div class=\"lg-prose\"><div class=\"lg-sec\"><h2>1. Allgemeine Bestimmungen<\/h2><p>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) regeln die Vermietung von \u201ehot rods\u201c- im Weiteren als \u201eFahrzeug\u201c bezeichnet - durch HRTours GmbH (nachfolgend \u201eVermieter\u201c) an Kunden (nachfolgend \u201eMieter\u201c). Die Anmietung eines Fahrzeugs erfolgt ausschlie\u00dflich auf Grundlage eines schriftlichen Mietvertrages und dieser AGB. Es gelten ausschlie\u00dflich diese AGB. Abweichende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Mieters sind nur g\u00fcltig, wenn sie vom Vermieter ausdr\u00fccklich und schriftlich anerkannt wurden. Es gilt das \u00f6sterreichische Recht, insbesondere das Allgemeine B\u00fcrgerliche Gesetzbuch (ABGB), das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und die Stra\u00dfenverkehrsordnung (StVO).<\/p><p>Gegenstand des Mietvertrages ist die \u00dcberlassung des Besitzes und der Nutzung eines Fahrzeugs f\u00fcr die im Mietvertrag festgelegte Dauer. Der Mietpreis ist wie im Mietvertrag angegeben, welcher Bestandteil des Mietvertrags ist. Der Vermieter ist frei, Fahrzeuge ohne Angabe von Gr\u00fcnden nicht zu vermieten.<\/p><\/div><div class=\"lg-sec\"><h2>2. Buchung, Zahlung &amp; Stornierung<\/h2><p>Eine Buchung ist verbindlich, sobald sie vom Vermieter schriftlich oder per E-Mail best\u00e4tigt wurde. Ein oder mehrere Fahrzeuge werden f\u00fcr den Kunden zur Anmietung zum vereinbarten Zeitpunkt reserviert. Der Kunde ist verpflichtet, dem Vermieter die bei der Buchung angegebenen Kosten (Mietpreis) unverz\u00fcglich an den Vermieter zu bezahlen. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Bank\u00fcberweisung, Kreditkarte, EC-Karte oder Bargeld. Der Mietvertrag wird vor Ort schriftlich abgeschlossen, bevor das Fahrzeug \u00fcbergeben wird.<\/p><p>Stornierungsbedingungen:<\/p><ul class=\"lg-list\"><li>Bis 48 Stunden vor Mietbeginn: R\u00fcckerstattung abz\u00fcglich 10 % Bearbeitungsgeb\u00fchr.<\/li><li>48 bis 24 Stunden vor Mietbeginn: R\u00fcckerstattung von 50 % des Mietpreises.<\/li><li>Weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn: Keine R\u00fcckerstattung.<\/li><\/ul><p>Als Alternative zur R\u00fcckerstattung kann der Vermieter nach eigenem Ermessen einen Gutschein f\u00fcr die stornierte Tour ausstellen, sofern der Mieter diese Option in gutem Glauben beantragt. Der Mietpreis muss sp\u00e4testens vor Beginn der Tour vollst\u00e4ndig bezahlt werden. Falls die Vermietung aus Sicherheitsgr\u00fcnden (z. B. Unwetter) nicht durchgef\u00fchrt werden kann, bietet der Vermieter folgende Optionen an:<\/p><ul class=\"lg-list\"><li>Eine kostenlose Umbuchung auf einen neuen Termin,<\/li><li>Einen Gutschein f\u00fcr eine sp\u00e4tere Nutzung, oder<\/li><li>Eine R\u00fcckerstattung abz\u00fcglich einer Bearbeitungsgeb\u00fchr von 10 Euro.<\/li><\/ul><\/div><div class=\"lg-sec\"><h2>3. Berechtigte Fahrer<\/h2><p>Nur Personen, die im Mietvertrag benannt sind, d\u00fcrfen das Fahrzeug fahren. Alle Fahrer m\u00fcssen \u00fcber einen g\u00fcltigen F\u00fchrerschein der Klasse B oder einen gleichwertigen ausl\u00e4ndischen F\u00fchrerschein verf\u00fcgen, der sie zum F\u00fchren von Personenkraftwagen in \u00d6sterreich berechtigt. Fahrer d\u00fcrfen nicht einem Fahrverbot unterliegen und m\u00fcssen mindestens 18 Jahre alt sowie k\u00f6rperlich und geistig fit sein (nicht beeintr\u00e4chtigt durch Medikamente\/Drogen\/Alkohol). Der Vermieter kann das Fahren untersagen, wenn Zweifel an der Fahrtauglichkeit bestehen. Der Mieter ist daf\u00fcr verantwortlich, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften f\u00fcr das F\u00fchren von Kraftfahrzeugen sicherzustellen.<\/p><\/div><div class=\"lg-sec\"><h2>4. Besondere Hinweise \/ Nutzung auf eigene Gefahr<\/h2><p>Der Mieter und alle berechtigten Fahrer verstehen und anerkennen, dass die gemieteten Fahrzeuge Spezialfahrzeuge sind, die sich hinsichtlich Bedienung und Fahreigenschaften erheblich von gew\u00f6hnlichen Personenkraftwagen unterscheiden. Selbst erfahrene Fahrer m\u00fcssen sich mit der Bedienung und den Fahreigenschaften dieser Fahrzeuge vertraut machen. Der Mieter und alle autorisierten Fahrer akzeptieren ausdr\u00fccklich die erh\u00f6hten Risiken, die mit diesen Fahrzeugen im Vergleich zu Standardstra\u00dfenfahrzeugen verbunden sind, und \u00fcbernehmen die volle Verantwortung f\u00fcr diese Risiken.<\/p><p>In diesem Zusammenhang nutzt der Mieter und alle berechtigten Fahrer das\/die Fahrzeuge auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, insbesondere nicht f\u00fcr solche, die aus Risiken im Zusammenhang mit der besonderen Bauweise des Fahrzeugs entstehen. Der Mieter und alle autorisierten Fahrer werden insbesondere auf folgende Besonderheiten und Risiken im Zusammenhang mit der Bauweise des Fahrzeugs hinweisen:<\/p><ul class=\"lg-list\"><li>Die kompakte Gr\u00f6\u00dfe der Fahrzeuge, insbesondere die aus dem Chassis herausragenden R\u00e4der, kann es schwieriger machen, deren Zustand oder Zustand wahrzunehmen.<\/li><li>Das Fahrzeug verf\u00fcgt nicht \u00fcber moderne Sicherheitsmerkmale wie Anti-Blockier-Systeme (ABS), Sicherheitsgurte oder Airbags.<\/li><li>Das Fahrzeug ist mit einem Automatikgetriebe und einer hochsensiblen Lenkung ausgestattet (kleine Bewegungen des Lenkrads f\u00fchren zu erheblichen Richtungs\u00e4nderungen).<\/li><li>Anders als bei Standard-Personenkraftwagen wird die Bremse des Fahrzeugs mit dem linken Fu\u00df bedient.<\/li><\/ul><p>Der Mieter und alle berechtigten Fahrer sind verpflichtet, sich vor Beginn der Fahrt mit der Bedienung und den Eigenschaften des Fahrzeugs vertraut zu machen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr das Lenk- und Bremsverhalten. Bei Unsicherheiten m\u00fcssen der Mieter und alle berechtigten Fahrer w\u00e4hrend der \u00dcbergabe des\/der Fahrzeuge(s) oder bei der Einweisung in dessen\/deren Bedienung eine Kl\u00e4rung durch den Vermieter oder dessen Mitarbeiter einholen. Der Mieter und alle berechtigten Fahrer d\u00fcrfen die Fahrt erst beginnen, wenn er\/sie sicher ist\/sind, das Fahrzeug sicher bedienen zu k\u00f6nnen. Dar\u00fcber hinaus werden der Mieter und alle autorisierten Fahrer darauf hingewiesen, dass diese Fahrzeuge keinen Schutz vor Witterungseinfl\u00fcssen bieten. Der Vermieter haftet nicht f\u00fcr witterungsbedingte Sch\u00e4den oder Verschmutzungen. Die Nutzung von Mobiltelefonen w\u00e4hrend des Fahrens ist nach \u00f6sterreichischem Recht verboten.<\/p><\/div><div class=\"lg-sec\"><h2>5. \u00dcbergabe und -nahme des Fahrzeugs<\/h2><p>Der Mieter muss bei Fahrzeug\u00fcbernahme f\u00fcr sich und alle im Mietvertrag benannten Fahrer die folgenden Unterlagen vorlegen:<\/p><ul class=\"lg-list\"><li>einen g\u00fcltigen Personalausweis oder Reisepass,<\/li><li>einen g\u00fcltigen F\u00fchrerschein der Klasse B oder einen gleichwertigen ausl\u00e4ndischen F\u00fchrerschein, der zum F\u00fchren von Personenkraftwagen in \u00d6sterreich berechtigt.<\/li><li>eine EC-Karte oder Kreditkarte f\u00fcr die Kaution<\/li><\/ul><p>Das Fahrzeug wird dem Mieter in verkehrssicherem und technisch einwandfreiem Zustand mit einem Helm und einem Walkie-Talkie \u00fcbergeben. Falls dies nicht der Fall ist, ist der Mieter\/Fahrer verpflichtet, etwaige M\u00e4ngel bei \u00dcbernahme des Fahrzeugs dem Vermieter zu melden und sicherzustellen, dass solche M\u00e4ngel entweder fotografisch oder schriftlich dokumentiert werden. Das Fahrzeug wird mit ausreichend Kraftstoff \u00fcbergeben. Der Mieter wird bei der Fahrzeug\u00fcbergabe in die Besonderheiten der Bedienung des Fahrzeugs eingewiesen. Mit der \u00dcbernahme des Fahrzeugs best\u00e4tigt der Mieter, dass er ausreichend in die Bedienung und Handhabung des Fahrzeugs eingewiesen wurde.<\/p><p>Der Mieter ist verpflichtet, alle gesetzlichen Vorschriften f\u00fcr das F\u00fchren eines Kraftfahrzeugs einzuhalten, insbesondere die Stra\u00dfenverkehrsordnung (StVO), das F\u00fchrerscheingesetz (FSG) und das Kraftfahrgesetz (KFG) und daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass auch andere berechtigte Fahrer diese einhalten. Der Mieter haftet f\u00fcr alle aus Verst\u00f6\u00dfen entstehenden Folgen. Der Mieter stellt sicher, dass auch alle im Mietvertrag eingetragenen berechtigten Fahrer diese gesetzlichen Vorgaben einhalten und haftet daf\u00fcr.<\/p><\/div><div class=\"lg-sec\"><h2>6. Nutzung des Fahrzeugs<\/h2><p>Das Fahrzeug darf ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Zwecke der Tour, unter Anleitung eines Tourguides, entlang einer vordefinierten Route genutzt werden. Alle Anweisungen des Guides oder des Vermieters m\u00fcssen befolgt werden. Wenn der Fahrer den Kontakt zur Gruppe oder zum Guide verliert, muss er unverz\u00fcglich an einem geeigneten Ort anhalten und den Vermieter oder den Guide kontaktieren. Das Fahren ist nur mit einem Schutzhelm gestattet, der den gesetzlichen Anforderungen in \u00d6sterreich entspricht. Das Fahrzeug darf ausschlie\u00dflich auf \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen innerhalb \u00d6sterreichs genutzt werden.<\/p><p>Die Nutzung f\u00fcr Gel\u00e4ndefahrten, Motorsport, Fahrten auf Rennstrecken oder jegliche Test-\/\u00dcbungsfahrten ist verboten, selbst wenn diese Strecken f\u00fcr solche Zwecke freigegeben wurden. Das Fahren des Fahrzeugs abseits \u00f6ffentlicher Stra\u00dfen erfordert die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Die Nutzung des Fahrzeugs auf Autobahnen ist nicht gestattet. Der Vermieter beh\u00e4lt sich das Recht vor, weitere geografische oder inhaltliche Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr die Nutzung des Fahrzeugs festzulegen. Es ist dem Mieter nicht gestattet, das Fahrzeug unterzuvermieten oder es Dritten f\u00fcr andere Zwecke als die vorgesehene Nutzung zu \u00fcberlassen.<\/p><p>Ausdr\u00fcckliche Verbote:<\/p><ul class=\"lg-list\"><li>Der Transport gef\u00e4hrlicher Stoffe im Sinne der \u00f6sterreichischen Verordnung \u00fcber die Bef\u00f6rderung gef\u00e4hrlicher G\u00fcter ist strengstens untersagt.<\/li><li>Das Fahrzeug darf nicht zum Ziehen anderer Gegenst\u00e4nde verwendet werden.<\/li><li>Es d\u00fcrfen nur pers\u00f6nliche Accessoires oder Notwendigkeiten transportiert werden, die in die daf\u00fcr vorgesehenen Taschen passen (z. B. Kleidung f\u00fcr die Fahrt oder eine Handtasche).<\/li><\/ul><p>Der Mieter muss das Fahrzeug sorgf\u00e4ltig behandeln und die Betriebsanweisungen sowie die gesetzlichen Vorschriften beachten. Der Mieter ist insbesondere daf\u00fcr verantwortlich, dass das gemietete Fahrzeug w\u00e4hrend der gesamten Mietdauer in ordnungsgem\u00e4\u00dfem und verkehrssicherem Zustand bleibt und muss insbesondere auf technische M\u00e4ngel achten (z. B. \u00d6ldruck, Reifendruck, ungew\u00f6hnliche Ger\u00e4usche, Kettendurchhang oder Bremsfunktion). Sollte es Zweifel daran geben, ob sich das Fahrzeug in ordnungsgem\u00e4\u00dfem Zustand befindet, muss der Mieter den Vermieter dar\u00fcber informieren und die weitere Nutzung des Fahrzeugs unterlassen. Der Mieter muss alle Betriebsanweisungen einhalten, einschlie\u00dflich vorgeschriebener Kraftstoffanforderungen und geltender gesetzlicher Bestimmungen f\u00fcr die Fahrzeugnutzung.<\/p><\/div><div class=\"lg-sec\"><h2>7. Parken des Fahrzeugs<\/h2><p>Alle tragbaren Zubeh\u00f6rteile m\u00fcssen entfernt werden, wenn das Fahrzeug geparkt wird. Beim Verlassen des Fahrzeugs muss der Mieter\/Fahrer die Fahrzeugschl\u00fcssel mitnehmen und sicherstellen, dass sie sicher aufbewahrt und unbefugten Personen unzug\u00e4nglich sind.<\/p><\/div><div class=\"lg-sec\"><h2>8. R\u00fcckgabe des Fahrzeugs<\/h2><p>Der Mieter muss das Fahrzeug in ordnungsgem\u00e4\u00dfem Zustand zusammen mit allem Zubeh\u00f6r zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zur\u00fcckgeben. Im Falle einer Pflichtverletzung durch den Mieter (z. B. Nichtbefolgung der Anweisungen des Guides) ist der Vermieter berechtigt, die vorzeitige R\u00fcckgabe des Fahrzeugs zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verlangen oder den Mietvertrag fristlos zu k\u00fcndigen. In solchen F\u00e4llen muss das Fahrzeug unverz\u00fcglich zur\u00fcckgegeben werden.<\/p><p>Versp\u00e4tete R\u00fcckgaben f\u00fchren zu Geb\u00fchren in H\u00f6he von 100 \u20ac pro Stunde oder einem Teil davon. Zus\u00e4tzlich muss der Mieter alle weiteren Verluste tragen, die durch eine versp\u00e4tete R\u00fcckgabe entstehen.<\/p><\/div><div class=\"lg-sec\"><h2>9. Pflichten des Mieters\/Fahrers im Schadensfall<\/h2><p>Im Falle eines Schadens oder Unfalls ist der Mieter\/Fahrer verpflichtet sicherzustellen:<\/p><ul class=\"lg-list\"><li>Die Unfallstelle sichern und sicherstellen, dass nach einer Panne oder einem Schaden alle erforderlichen Ma\u00dfnahmen zur Schadensminimierung und Beweissicherung getroffen werden, einschlie\u00dflich der sofortigen Benachrichtigung der Polizei, auch bei Unf\u00e4llen ohne Beteiligung Dritter, Unf\u00e4llen, bei denen der Mieter\/Fahrer schuldhaft handelt, oder Unf\u00e4llen mit Wildtieren.<\/li><li>Den Standort und das Datum des Unfalls sowie die Namen und Adressen aller am Unfall Beteiligten notieren, einschlie\u00dflich Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, Namen und Kontaktinformationen von Zeugen sowie Erstellung einer Skizze zur Vorlage beim Vermieter.<\/li><li>Sicherstellen, dass keine Aussagen oder Schuldanerkenntnisse durch den Mieter\/Fahrer gemacht werden.<\/li><li>Geeignete Vorsichtsma\u00dfnahmen an der Unfallstelle treffen. Der Mieter\/Fahrer darf den Unfallort nicht verlassen, bevor er seiner Pflicht nachgekommen ist, den Vorfall zu erkl\u00e4ren und die notwendigen Fakten festzustellen.<\/li><\/ul><p>Der Mieter\/Fahrer muss den Diebstahl des Fahrzeugs, von Fahrzeugteilen oder Zubeh\u00f6r unverz\u00fcglich den zust\u00e4ndigen Polizeibeh\u00f6rden melden. Der Mieter\/Fahrer ist verpflichtet, jeden Schaden am Fahrzeug dem Vermieter unverz\u00fcglich und pers\u00f6nlich wahrheitsgem\u00e4\u00df und vollst\u00e4ndig zu melden. Polizeiberichte m\u00fcssen zur Bearbeitung des Anspruchs beigef\u00fcgt werden. W\u00e4hrend der weiteren Bearbeitung ist der Mieter\/Fahrer verpflichtet, den Vermieter und dessen Versicherer zu unterst\u00fctzen und alle notwendigen Informationen zur Kl\u00e4rung des Anspruchs und Feststellung der Haftung bereitzustellen. Der Mieter\/Fahrer muss eine wahrheitsgem\u00e4\u00dfe schriftliche Beschreibung der wesentlichen Fakten unverz\u00fcglich \u00fcbergeben.<\/p><p>Im Falle einer Panne, bei der eine sichere Nutzung des Fahrzeugs nicht mehr gew\u00e4hrleistet ist oder beeintr\u00e4chtigt wird, muss der Mieter\/Fahrer geeignet Sicherheitsvorkehrungen treffen und sich unverz\u00fcglich mit dem Vermieter hinsichtlich notwendiger Ma\u00dfnahmen abstimmen. Arbeiten am gemieteten Fahrzeug (z. B. Reparatur von Sch\u00e4den) sind nur mit ausdr\u00fccklicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Kosten, die ohne diese Zustimmung entstehen, werden nicht erstattet.<\/p><\/div><div class=\"lg-sec\"><h2>10. Haftung des Mieters<\/h2><p>Der Mieter haftet gegen\u00fcber dem Vermieter f\u00fcr alle Sch\u00e4den am Fahrzeug, die w\u00e4hrend der Mietzeit entstehen oder durch die Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter verursacht werden, sowie f\u00fcr den Verlust des Fahrzeugs (einschlie\u00dflich Fahrzeugteilen und Zubeh\u00f6r) w\u00e4hrend dieser Zeit. Der Mieter ist f\u00fcr solche Sch\u00e4den oder Verluste verantwortlich. Die Schadensersatzpflicht des Mieters umfasst auch Reparaturkosten sowie etwaige Wertminderungen oder im Falle eines Totalschadens die Ersatzkosten f\u00fcr das Fahrzeug abz\u00fcglich seines Restwerts. Der Mieter haftet au\u00dferdem f\u00fcr \u2013 falls erforderlich \u2013 Abschleppkosten, Gutachtergeb\u00fchren, sonstige Kosten oder entgangene Mieterl\u00f6se des Vermieters.<\/p><p>Wenn das Fahrzeug Dritten \u00fcberlassen wird \u2013 einschlie\u00dflich Fahrern, die im Mietvertrag angegeben sind \u2013 haftet der Mieter f\u00fcr die Einhaltung der Bestimmungen dieses Mietvertrags sowie f\u00fcr das Verhalten der Dritten wie f\u00fcr sein eigenes Verhalten. Der Mieter ist verantwortlich f\u00fcr die Folgen von Verkehrsverst\u00f6\u00dfen oder Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug festgestellt werden, und haftet gegen\u00fcber dem Vermieter. Der Mieter haftet vollst\u00e4ndig f\u00fcr alle daraus resultierenden Geb\u00fchren und Kosten sowie f\u00fcr Verwarnungs- oder andere Bu\u00dfgelder oder Strafen. Der Vermieter ist in solchen F\u00e4llen verpflichtet, den Beh\u00f6rden den Namen des Mieters\/Fahrers mitzuteilen.<\/p><p>Der Mieter haftet gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr Sch\u00e4den an Dritten (z. B. anderen Verkehrsteilnehmern), soweit diese nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen gedeckt sind. Soweit der Vermieter als Fahrzeugeigent\u00fcmer f\u00fcr solche Sch\u00e4den haftet, muss der Mieter den Vermieter f\u00fcr den entstandenen Verlust entsch\u00e4digen.<\/p><\/div><div class=\"lg-sec\"><h2>11. Haftungsreduzierung bei Sch\u00e4den<\/h2><p>Der Mieter kann seine Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den am Fahrzeug oder Verlust durch Zahlung einer zus\u00e4tzlichen Geb\u00fchr von 10 Euro reduzieren, wodurch die Selbstbeteiligung auf 250 Euro pro Schadensfall reduziert wird (Reduzierung um 50 %). Wenn die zus\u00e4tzliche Geb\u00fchr nicht gezahlt wird, bleibt die Selbstbeteiligung bei 500 Euro.<\/p><p>Dies gilt nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder vors\u00e4tzliches Fehlverhalten verursacht werden. In solchen F\u00e4llen ist die Haftung nicht begrenzt. Die Haftungsreduzierung unterliegt ansonsten den vereinbarten Bedingungen, einschlie\u00dflich gesonderter Regelungen zur Nichtanwendbarkeit der Haftungsreduzierung im Falle von Verst\u00f6\u00dfen. Die Haftungsreduzierung entf\u00e4llt auch bei vors\u00e4tzlichem Versto\u00df gegen Pflichten aus dem Mietvertrag durch den Mieter\/Fahrer. Die Zahlung der Selbstbeteiligung im Schadensfall gilt unabh\u00e4ngig von vorherigen Sch\u00e4den am Fahrzeug und wird in jedem Fall wirksam im Schadensfall erhoben, unabh\u00e4ngig vom Umfang des Schadens.<\/p><\/div><div class=\"lg-sec\"><h2>12. Versicherung<\/h2><p>Der Mietpreis beinhaltet mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung deckt keine Sch\u00e4den an Gegenst\u00e4nden ab, die sich im oder am Fahrzeug befinden.<\/p><\/div><div class=\"lg-sec\"><h2>13. Haftung des Vermieters<\/h2><p>Der Vermieter bem\u00fcht sich sicherzustellen, dass das Fahrzeug in gutem fahrbereitem Zustand ist und wie vereinbart rechtzeitig zur Verf\u00fcgung gestellt wird. Falls ein Fahrzeug nicht verf\u00fcgbar ist und innerhalb von 60 Minuten kein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden kann, kann der Mieter vom Vertrag zur\u00fccktreten. In diesem Fall hat der Kunde\/Mieter nur Anspruch auf R\u00fcckerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Ein dar\u00fcber hinausgehender Verlust (Reisekosten, andere Mietkosten) wird nicht erstattet, es sei denn, der Vermieter hat die Nichterf\u00fcllung des Vertrags durch vors\u00e4tzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zu verantworten.<\/p><p>Ereignisse, die unvorhersehbar, unvermeidbar oder au\u00dferhalb der Kontrolle des Vermieters liegen oder f\u00fcr die der Vermieter nicht verantwortlich ist, wie h\u00f6here Gewalt, Krieg, Terroranschl\u00e4ge oder Naturkatastrophen, entbinden den Vermieter von seiner Verpflichtung zur rechtzeitigen Leistungserbringung. Der Vermieter haftet nur f\u00fcr Personensch\u00e4den oder Sachsch\u00e4den, die durch vors\u00e4tzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit verursacht wurden. Die Haftung ist ansonsten auf solche Sch\u00e4den begrenzt, die typischerweise vorhersehbar sind, wenn der Vertrag geschlossen wird, au\u00dfer soweit zwingende Bestimmungen des \u00f6sterreichischen Rechts etwas anderes vorsehen. Der Mieter nutzt das gemietete Fahrzeug ansonsten auf eigenes Risiko.<\/p><\/div><div class=\"lg-sec\"><h2>14. Sicherheitskaution<\/h2><p>Der Vermieter kann vor der Fahrzeug\u00fcbergabe eine Sicherheitskaution in H\u00f6he von \u20ac500 (f\u00fcnfhundert Euro) verlangen. Diese Kaution wird durch eine Vorautorisierung einer g\u00fcltigen Kreditkarte, die auf den Namen des Mieters ausgestellt ist, gesichert. Diese Kaution dient als Sicherheit f\u00fcr:<\/p><ul class=\"lg-list\"><li>Sch\u00e4den oder den Verlust von Ausr\u00fcstung, wie in Abschnitt 15 beschrieben.<\/li><li>Au\u00dfergew\u00f6hnliche Reinigungskosten, die \u00fcber die Standardreinigung nach der Vermietung hinausgehen.<\/li><li>Ersatz fehlender Zubeh\u00f6rteile oder Dokumente.<\/li><li>Ausstehende Verkehrsbu\u00dfgelder oder Mautgeb\u00fchren gem\u00e4\u00df \u00a722 der Stra\u00dfenverkehrsordnung (StVO).<\/li><\/ul><p>Die vollst\u00e4ndige R\u00fcckerstattung erfolgt innerhalb von 3 Werktagen nach:<\/p><ul class=\"lg-list\"><li>a) Vertraglicher R\u00fcckgabe des Fahrzeugs am vereinbarten Zeitpunkt und Ort,<\/li><li>b) Unbestrittener Zustandspr\u00fcfung durch ein unterzeichnetes \u00dcbergabeprotokoll,<\/li><li>c) Vorlage aller Originalfahrzeugdokumente.<\/li><\/ul><p>Abz\u00fcge von der Kaution erfordern:<\/p><ul class=\"lg-list\"><li>Datiertes Foto-\/Video-Material als Beweis f\u00fcr Sch\u00e4den,<\/li><li>Aufgeschl\u00fcsselte Reparaturrechnungen von zertifizierten Werkst\u00e4tten,<\/li><li>Fachgutachten f\u00fcr Anspr\u00fcche \u00fcber \u20ac300.<\/li><\/ul><\/div><div class=\"lg-sec\"><h2>15. Verlust bzw. Zerst\u00f6rung von Ausr\u00fcstung<\/h2><p>Die Miete beinhaltet ein Walkie-Talkie, einen Helm sowie eine Beanie-M\u00fctze. Falls der Kunde eines dieser Gegenst\u00e4nde verliert oder zerst\u00f6rt, ist er vollst\u00e4ndig daf\u00fcr verantwortlich, den verlorenen bzw. zerst\u00f6rten Gegenstand zu ersetzen.<\/p><p>Hierbei kostet:<\/p><ul class=\"lg-list\"><li>ein Walkie-Talkie 75 Euro,<\/li><li>ein Helm 90 Euro,<\/li><li>eine Beanie-M\u00fctze 10 Euro.<\/li><\/ul><\/div><\/div><\/div><\/main><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":0,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-2185","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.hotrod-tour.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2185","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.hotrod-tour.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.hotrod-tour.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hotrod-tour.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2185"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.hotrod-tour.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2185\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.hotrod-tour.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2185"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}